- Der Auftraggeber (Kunde) hat für eine evtl. erforderliche Genehmigung (Kreisverwaltungsreferat, Gemeinde) sowie für die Beleuchtung und Absicherung der Mulde bzw. des Containers zu sorgen.
- Der Auftraggeber (Kunde) bestimmt den Standort der Mulde/Container.
- Wir übernehmen keine Haftung für Schäden an Hofflächen, Einfahrten, Bäumen und Straßen, die durch Aufnehmen und Absetzen der Mulde/Container bzw. durch das Befahren des Fahrzeuges entstehen.
- Für Beschädigung der Mulde/Container haftet der Kunde.
- Für die richtige Abfallbezeichnung trägt der Kunde die Verantwortung. Für Zweit- und Drittschäden, die durch falsche Abfallbezeichnung oder in der Mulde/Container befindliche uns nicht angegebene gefährliche oder grundwassergefährdende Stoffe entstehen, haftet der Kunde.
- Wir sind immer bemüht, zugesagte Terminvereinbarungen einzuhalten. Sie gelten jedoch vorbehaltlich und reichen nicht für rechtliche Ansprüche.
- Wartezeiten, die ohne unser Verschulden entstehen werden in Rechnung gestellt.
- Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit dies gesetzlich zulässig ist, der Geschäftssitz des Auftragnehmers, also München, vereinbart.
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Unsere AGB's können sie sich hier auch nochmal als PDF-Datei herunterladen.
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